Schulärztin

Dr.in Szmidt-Srndic Anna
Sprechstunde: Nur nach telefonischer Vereinbarung während der Ordinationszeiten
Telefon: 0732/774252-22
Tag Ordinationszeiten
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Befreiungen in Bewegung und Sport und in anderen Unterrichtsfächern

Befreiung bis 2 Wochen erfolgt mittels schriftlicher Entschuldigung durch die Eltern. Eine Befreiung durch die Schulärztin ist in dem Fall nicht erforderlich.

Für die Schülerinnen und Schüler besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht. Im Einzelfall kann die unterrichtende Lehrperson von der Teilnahme am Unterricht befreien. In der Unterstufe ist daraufhin eine Abmeldung im Sekretariat erforderlich.

Befreiung länger als 2 Wochen:

Die Befreiung erfolgt durch die Schulärztin vor der ersten versäumten Unterrichtsstunde oder zumindest so bald wie möglich.
Wenn Befunde nach einer ärztlichen Behandlung vorhanden sind, müssen diese zur Schulärztin mitgenommen werden.
Befreite Schüler/innen haben keine Anwesenheitspflicht. Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.
Eine Rückwirkende Befreiung vom Turnunterricht nach der Genesung ist nicht möglich.
Wenn vereinzelte, aber nicht alle sportlichen Aktivitäten möglich sind, kann von der Schulärztin anstelle einer Befreiung eine Schonung verordnet werden (z.B. wenn die Schülerin / der Schüler nach einer Verletzung zwar noch nicht turnen, aber bereits schwimmen darf oder wenn einzelne Aktivitäten trotz Verletzung gut möglich sind).